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Ein Gehöft ist ein Wohngebäude (von unterschiedlicher Größe), erbaut auf einem Stück Land, welches zum Bebauen auf Basis einer Verpachtung durch den Vogt eines Fürstentums bewilligt wurde; solch eine Verpachtung wird nur den Individuen zugestanden, die, in den Augen des Jarl des Fürstentums in dem das Landstück liegt, ein gewisses Ansehen erreicht haben. Diesen Personen wird, auf Anweisung des Jarl, ein Einladungsschreiben durch den Diener übermittelt, in welcher das Land dem Drachenblut angeboten wird und im Gegenzug nach einer Abgeltung gefordert wird. Diese Landbewilligung wird zu einem Gehöft, wenn ein Pachtvertrag von der Einzelperson akzeptiert wurde, geehrt und dafür bezahlt, wie in besagtem Brief erwähnt. Dem neuen Eigner steht es dann frei ein neues Heim auf dem Land zu erbauen und Arbeiter anzustellen, welche ihm oder ihr helfen, die Arbeit zu bewerkstelligen und das Gehöft zu verteidigen. Es kann auch die Heimstatt einer Familie werden.

potenzielle Heimstätten[ | ]

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